Kriterien für die Verleihung der Auszeichnung „OÖ QUALITÄTSMALER“
1. Positive Ablegung der Meisterprüfung
2. Führen einer firmeneigenen Image-Analyse, welche zumindest sinngemäß folgende Fragen beinhaltet:
Ihr Maler …
… ist gut erreichbar
… reagiert schnell auf Anfragen
… führt die Arbeiten termingerecht aus
… kann mit den Arbeiten sofort nach Auftragserteilung beginnen
… führt die Arbeiten in hoher Qualität aus
… macht möglichst wenig Schmutz
… reagiert auf Änderungen und Kundenwünsche flexibel
… behandelt Reklamationen seriös und rasch
… beschäftigt Personal mit angenehmen Erscheinungsbild (Arbeitskleidung, persönliches Auftreten, Fuhrpark)
… berät gut und fachgerecht
… legt gut nachvollziehbare Aufmaßlisten vor
… führt genaue Regielisten (Stundenaufstellungen)
… legt übersichtliche Rechnungen
Ich/Wir habe(n) Vertrauen zu unserem Maler
3. Optimales Erscheinungsbild der Firma nach außen, wobei auf folgende Punkte geachtet wird:
a) Fuhrpark: Einheitliche Gestaltung und Reinlichkeit
b) Einheitliche und saubere Bekleidung
c) Saubere Werkzeuge und Geräte (Leitern, …)
d) Firmenmäßiges Briefpapier
e) Büro-, Werkstätten-, Sozial- und Lagerräume sauber und übersichtlich gehalten
4a.) Externe und interne Weiterbildung, wie zB.: Kurse über: Normenwesen, Betriebsanlagenüberprüfung, Kalkulation. spezielle Handwerkstechniken, usw.
4b.) Regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen der Landesinnung OÖ der Maler und Tapezierer
5. Vorschriftsmäßige Entsorgung des Bauschuttes, Sondermülles, Gewerbemülles, Mülltrennung mittels Entsorgungsnachweisen; diese sind gesammelt zu führen
6. Betriebsanlagenüberprüfung gem. § 82 b GewO muss vorhanden sein (vor allem in Bezug auf Abwasserbeseitigungsanlagen und Lackieranlagen)
7. Gefahrguttransport – Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
8. Termingerechte Einführung der Evaluierung sowie Bestellung von Arbeitsmedizinern, Sicherheitsfachkräften
9. Bestätigung einer positiven Geschäftsentwicklung (zB.: durch Steuerberater)