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Kriterien für einen OÖ Qualitätsmaler

Kriterien für die Verleihung der Auszeichnung „OÖ QUALITÄTSMALER“

 

1. Positive Ablegung der Meisterprüfung

2. Führen einer firmeneigenen Image-Analyse, welche zumindest sinngemäß folgende Fragen beinhaltet:
     Ihr Maler …
     … ist gut erreichbar
     … reagiert schnell auf Anfragen
     … führt die Arbeiten termingerecht aus
     … kann mit den Arbeiten sofort nach Auftragserteilung beginnen
     … führt die Arbeiten in hoher Qualität aus
     … macht möglichst wenig Schmutz
     … reagiert auf Änderungen und Kundenwünsche flexibel
     … behandelt Reklamationen seriös und rasch
     … beschäftigt Personal mit angenehmen Erscheinungsbild (Arbeitskleidung, persönliches Auftreten, Fuhrpark)
     … berät gut und fachgerecht
     … legt gut nachvollziehbare Aufmaßlisten vor
     … führt genaue Regielisten (Stundenaufstellungen)
     … legt übersichtliche Rechnungen
     Ich/Wir habe(n) Vertrauen zu unserem Maler

3. Optimales Erscheinungsbild der Firma nach außen, wobei auf folgende Punkte geachtet wird:
      a) Fuhrpark: Einheitliche Gestaltung und Reinlichkeit
      b) Einheitliche und saubere Bekleidung
      c) Saubere Werkzeuge und Geräte (Leitern, …)
      d) Firmenmäßiges Briefpapier
      e) Büro-, Werkstätten-, Sozial- und Lagerräume sauber und übersichtlich gehalten

4a.) Externe und interne Weiterbildung, wie zB.: Kurse über: Normenwesen, Betriebsanlagenüberprüfung, Kalkulation. spezielle Handwerkstechniken, usw.
4b.) Regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen der Landesinnung OÖ der Maler und Tapezierer

5. Vorschriftsmäßige Entsorgung des Bauschuttes, Sondermülles, Gewerbemülles, Mülltrennung mittels Entsorgungsnachweisen; diese sind gesammelt zu führen

6. Betriebsanlagenüberprüfung gem. § 82 b GewO muss vorhanden sein (vor allem in Bezug auf Abwasserbeseitigungsanlagen und Lackieranlagen)

7. Gefahrguttransport – Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften

8. Termingerechte Einführung der Evaluierung sowie Bestellung von Arbeitsmedizinern, Sicherheitsfachkräften

9. Bestätigung einer positiven Geschäftsentwicklung (zB.: durch Steuerberater)

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Die OÖ Qualitätsmaler - Qualität, die überzeugt

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